„Dublin-Verfahren“

Im Dublin-Verfahren wird geprüft, ob Deutschland oder ein anderes europäisches Land für dein Asylverfahren zuständig ist.

Deutschland ist nicht für dich zuständig, wenn du bereits in einem anderen europäischen Land (EU-Länder, Norwegen, Schweiz, Island, Liechtenstein) in der EURODAC-Datenbank registriert wurdest. Das ist der Fall, wenn von dir bereits alle zehn Fingerabdrücke genommen wurden oder du mit einem Schengen-Visum eines anderen europäischen Landes nach Deutschland eingereist bist.

Wenn ein anderes europäisches Land für dein Asylverfahren zuständig ist, muss Deutschland die Behörden dieses Landes innerhalb von drei Monaten ab Zeitpunkt deiner Asylantragstellung anfragen, ob du dorthin zurückkehren kannst (wann genau du dein Asylgesuch bei den deutschen Behörden gestellt hast, geht aus dem Ankunftsnachweis hervor). Diese Anfrage muss das andere Land innerhalb einer Frist von zwei Monaten beantworten. Wenn keine Antwort kommt, gilt das als Zustimmung.

Wurde deiner Rückkehr in das Land („Rücküberstellung“) zugestimmt, haben die deutschen Behörden sechs Monate Zeit, dich dorthin zurückzubringen. Die Frist verlängert sich auf 18 Monate, wenn du für deutsche Behörden nicht erreichbar bist. Nach Ablauf der Frist wird Deutschland für dein Asylverfahren zuständig.

Bekommst du einen Bescheid über die Rücküberstellung (in einem großen gelben Umschlag), musst du sofort zur Asylberatung gehen. Du hast nur eine Woche Zeit, um gegen den Bescheid beim Verwaltungsgericht Klage einzureichen. Auch muss innerhalb einer Woche ein zusätzlicher Eilantrag gestellt werden, weil du sonst – auch während die Klage läuft – in den zuständigen Staat zurückgeschickt werden könntest.

Bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts wird dir die Aufenthaltsgestattung weggenommen und du erhältst eine Duldung. Die Duldungsbescheinigung zeigt, dass dein Asylverfahren in Deutschland noch nicht bearbeitet wird und du dich „illegal“ in Deutschland aufhältst, aber bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts auch nicht abgeschoben werden sollst