Versorgung und Unterbringung

ein Paar links und eine Person rechts gezeichnet

Für Menschen, die sich im Asylverfahren befinden, gilt das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Sie haben Anspruch auf bestimmte Leistungen zur finanziellen Unterstützung und medizinischen Versorgung. Weitere Informationen

Nach Stellung des Asylantrags erhältst du eine Aufenthaltsgestattung. Die ersten sechs Wochen bist du verpflichtet, in der Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen. Nach maximal sechs Monaten werden Asylbewerber*innen meistens in Gemeinschaftsunterkünften (Wohnheimen) untergebracht. Weitere Informationen