Medizinische Versorgung in Deutschland

eine Person hält Regenbogenfahne über Kopf und ein paar rechts schaut zu

Im deutschen Gesundheitssystem spielt die Krankenversicherung eine wichtige Rolle. Die Krankenkassen bezahlen medizinische Behandlungen und Untersuchungen durch Ärzt*innen und Zahnärzt*innen, wichtige Impfungen, Medikamente, Heil- und Hilfsmittel (wie Prothesen oder Krücken), die der Arzt*die Ärztin verschreibt, Vorsorgeuntersuchungen, Reha-Maßnahmen und Krankengeld.

Wenn man in Deutschland einen Job hat und mindestens 451 Euro im Monat verdient, ist man meistens in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert.

Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigte und Menschen, die wegen eines nationalen Abschiebungsverbots eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland haben, haben Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II. Dazu gehört auch eine Krankenversicherung.

Asylbewerber*innen, Ausreisepflichtige und Geduldete sind in den ersten Monaten nach ihrer Ankunft in Deutschland nicht gesetzlich krankenversichert. In dieser Zeit haben sie nach dem „Asylbewerberleistungsgesetz“ Anspruch auf bestimmte medizinische Leistungen, die vom Staat bezahlt werden.

Wer ohne Aufenthaltstitel in Deutschland lebt, kann sich nicht bei einer Krankenkasse versichern. Unter bestimmten Voraussetzungen bekommen Menschen ohne gültige Aufenthaltspapiere aber Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Tipp: Wenn du nicht weißt, wie du dich krankenversichern kannst, lässt du dich am besten von einer Migrant*innenorganisation oder Flüchtlingshilfe beraten. Adressen findest du hier. Nimm alle Unterlagen mit, die du dazu hast.