Für Ausreisepflichtige

Wenn du eine Grenzübertrittsbescheinigung hast, darfst du häufig nicht arbeiten und bist nicht gesetzlich krankenversichert. Deine medizinische Versorgung wird dann vom Staat bezahlt.

Nach dem „Asylbewerberleistungsgesetz“ hast du Anspruch auf die Behandlung von akuten Krankheiten und Schmerzen und auf alle Untersuchungen und Behandlungen rund um Schwangerschaft und Geburt.

In einigen Bundesländern muss man sich vor dem Arztbesuch einen begrenzt gültigen Behandlungsschein beim Sozialamt besorgen. In anderen Bundesländern bekommt man eine Gesundheitskarte, mit der man direkt zu einem Arzt*einer Ärztin gehen kann.

Die Behandlung einer HIV-Infektion wird vom Asylbewerberleistungsgesetz ebenfalls abgedeckt, denn ohne Behandlung kann die HIV-Infektion zum Tod führen.

Nach 18 Monaten meldet dich das Sozialamt bei einer Krankenversicherung an. Du erhältst eine Gesundheitskarte und kannst ohne Behandlungsschein mit der Karte zu einem Arzt*einer Ärztin gehen.

Tipp: Egal, welches Gesundheitsproblem du hast – es gibt fast immer eine Lösung. Lass dich am besten beraten. Beratungsstellen findest du hier.