Bei nationalem Abschiebungsverbot

Wenn du wegen eines nationalen Abschiebungsverbots eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland erhalten und kein oder nur ein geringes Einkommen hast, hast du Anspruch auf Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II). Dazu gehört auch eine Krankenversicherung.

Wirst du krank, kannst du mit der Gesundheitskarte der Versicherung direkt zu einem Arzt*einer Ärztin gehen.

Den Antrag auf Sozialleistungen musst du beim Jobcenter stellen.