Nationales Abschiebungsverbot

Wenn du einen Asylantrag gestellt hast und die drei Schutzformen Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz und subsidiärer Schutz nicht greifen, wird geprüft, ob ein Abschiebungsverbot vorliegt.

Abschiebungsverbot heißt, dass die Behörden in Deutschland dich unter bestimmten Bedingungen nicht in dein Herkunftsland zurückschicken dürfen.

Ein Abschiebungsverbot liegt vor, wenn dir in deinem Herkunftsland ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention oder große Gefahr für Leib und Leben droht, zum Beispiel wegen einer schweren Krankheit, die in deinem Herkunftsland nicht behandelt werden kann (siehe auch „HIV-Infektion als Abschiebungshindernis“).