Subsidiärer Schutz
Wenn du einen Asylantrag gestellt hast und weder die Asylberechtigung noch Flüchtlingsschutz erhältst, wird geprüft, ob du Anspruch auf subsidiären Schutz hast.
Dieser kommt infrage, wenn du in deinem Herkunftsland einen ernsthaften Schaden befürchten musst: zum Beispiel, weil dir die Todesstrafe, Folter oder unmenschliche und erniedrigende Behandlung droht oder weil du von Krieg oder Bürgerkrieg bedroht bist.
Im Unterschied zum Flüchtlingsschutz ist eine Verfolgungshandlung beim subsidiären Schutz gerade nicht auf ein bestimmtes Merkmal der Genfer Flüchtlingskonvention gerichtet.
Wenn du aus einem sogenannten sicheren Herkunftsland kommst (EU-Staaten, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro, Senegal, Serbien), gehen die deutschen Behörden davon aus, dass du eigentlich nicht verfolgt wirst. In diesen Fällen musst du glaubhaft machen, dass es bei dir tatsächlich anders ist.