Asylantrag stellen
Um in Deutschland Asyl oder einen anderen Schutzstatus zu erhalten, musst du einen Asylantrag stellen.
Was dich nach deiner Ankunft in Deutschland erwartet und an welche Stellen du dich für deinen Asylantrag wenden musst, erfährst du hier: weitere Informationen
Deinen Asylantrag musst du bei der Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen. Bei einem ersten Termin dort („1. Interview“) werden alle deine persönlichen Daten aufgenommen. Weitere Informationen
Das BAMF prüft außerdem, ob Deutschland oder ein anderes europäisches Land für dein Asylverfahren zuständig ist. Dies nennt sich „Dublin-Verfahren“. Weitere Informationen
Ist Deutschland für dein Asylverfahren zuständig, werden die Asylgründe genauer geprüft. Dazu findet eine Anhörung („2. Interview“) statt. Weitere Informationen
Hat das BAMF eine Entscheidung über den Asylantrag getroffen, erhältst du einen schriftlichen Bescheid. Weitere Informationen
Wichtig: Solltest du umziehen, musst du dem BAMF deine neue Adresse selbst mitteilen, auch wenn die Ausländerbehörde dich in ein anderes Heim verlegt. Sonst könnte es passieren, dass du wichtige Schreiben nicht erhältst und deshalb Fristen oder Termine verpasst. Die Ausländerbehörde muss dem BAMF deine neue Adresse nicht mitteilen. Auch eine Anmeldung in der neuen Wohnung oder Unterkunft ersetzt die Mitteilung beim BAMF nicht.