Anhörung („2. Interview“)

Ist Deutschland für dein Asylverfahren zuständig, werden nun die Asylgründe und die Umstände deiner Flucht inhaltlich geprüft. Dazu findet eine Anhörung („2. Interview“) statt.

In der Anhörung geht es um folgende Fragen:

  • Was ist im Herkunftsland geschehen? Welche Verfolgungsmaßnahmen oder Bedrohungen haben den Anlass zur Flucht gegeben?
  • Was befürchtest du im Fall einer Rückkehr in dein Herkunftsland?

Oft nehmen schon die Fragen zur Fluchtroute viel Zeit ein, weil die Behörde feststellen will, ob du schon in einem anderen Land sicher gewesen wärst (siehe Dublin-Verfahren).

Traumatisierte Menschen, Menschen, die sexuelle Gewalt erlebt haben, und Menschen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität verfolgt wurden, haben ein Recht darauf, von einer speziell geschulten Mitarbeiterin oder einem speziell geschulten Mitarbeiter befragt zu werden.

Während der Anhörung ist immer auch ein*e Sprachmittler*in zum Übersetzen dabei. Diese Person spricht Deutsch und deine Heimatsprache, sie ist jedoch kein*e beeidigte*r Dolmetscher*in.

Manchmal gibt es Probleme mit dem*der Sprachmittler*in: Vielleicht kannst du dich mit der Person nicht verständigen oder sie gehört zu einer Gruppe, die in deinem Herkunftsland an deiner Verfolgung beteiligt war. Dann hast du das Recht, eine*n andere*n Sprachmittler*in zu verlangen.

Während der Anhörung wird ein Protokoll erstellt. Dieses bildet die Grundlage für die Entscheidung über deinen Asylantrag und ist daher eines der wichtigsten Dokumente des Asylverfahrens.

Am Ende der Anhörung wird übersetzt, was protokolliert wurde. Du solltest auf die Übersetzung bestehen. Wenn dir Fehler oder Missverständnisse auffallen, solltest du diese unbedingt korrigieren lassen, da häufig eine andere Person über deinen Antrag nur auf Grund des Anhörungsprotokolls entscheidet.

Bereite die Anhörung sorgfältig vor. Nachträglich Informationen vorzulegen oder Korrekturen vorzunehmen, ist schwierig. Du erhältst in der Regel später das schriftliche Anhörungsprotokoll. Lass es dir durch eine Vertrauensperson noch mal übersetzen. Wenn es etwas klarzustellen gibt, tu dies umgehend.

Während der Befragung ist eine detaillierte Schilderung der Fluchtgründe gefragt. Verwende möglichst die Ich-Form, wenn du Gefahren beschreibst. Es ist ratsam, alles auf sich selbst zu beziehen: „Ich bin gefährdet, weil mir dies und das passiert ist oder weil mir dies und das passieren kann.“