„1. Interview“
Das erste Interview findet bei der örtlichen Stelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) oder direkt in der Erstaufnahmeeinrichtung statt. Bei diesem Termin werden alle persönlichen Daten aufgenommen.
Achte darauf, dass alle Angaben korrekt sind – zum Beispiel, dass dein Name und dein Geburtsdatum richtig geschrieben sind. Spätere Änderungen sind sehr schwierig – besonders wenn du keine Identitätspapiere vorlegen kannst.
Man wird dich auch nach deiner Fluchtroute nach Deutschland fragen. Damit wollen die Behörden feststellen, ob eventuell ein anderes europäisches Land für deinen Asylantrag zuständig ist (siehe „Dublin-Verfahren“).
Es ist wichtig, dass du in dem ersten Interview auch darüber berichtest, wenn du in einem anderen europäischen Land unmenschliche Behandlung erfahren hast, zum Beispiel gefangen genommen wurdest oder die Polizei gewalttätig zu dir war. Andere Probleme solltest du unbedingt auch darstellen, zum Beispiel, wenn du keine medizinische Versorgung bekommen hast und dadurch schwer krank geworden bist.
Nachdem du deinen Asylantrag gestellt hast, bekommst du ein Datenblatt, verschiedene Informationen und eine Aufenthaltsgestattung für sechs Monate.
In einem später stattfindenden „2. Interview“, der sogenannten Anhörung, werden die Asylgründe genauer geprüft.