Ankunft in Deutschland

Nach deiner Ankunft in Deutschland meldest du dich zunächst bei einer staatlichen Stelle (z. B. Polizei, Ausländerbehörde), bei einer Aufnahmeeinrichtung oder einem Ankunftszentrum und teilst mit, dass du Asyl beantragen möchtest. Dies nennt sich „Asylgesuch“.

Anschließend leiten dich die Behörden zu einer Anlaufstelle für Asylsuchende weiter. Dort wird durch ein Computerprogramm namens „EASY“ festgestellt, welches Bundesland für dich und deinen Asylantrag zuständig ist.

In der Regel bekommst du ein Fahrticket zu dem Ort, der für dich zuständig ist und an dem du deinen Asylantrag stellen kannst.

In dem Ankunftszentrum/der Aufnahmeeinrichtung des für dich zuständigen Bundeslandes wirst du registriert. Dabei werden Fotos von dir gemacht und deine Fingerabdrücke genommen. Außerdem findet eine medizinische Erstuntersuchung statt. In einer solchen Aufnahmeeinrichtung musst du die erste Zeit auch wohnen.

Du solltest auf jeden Fall Kopien deiner persönlichen Dokumente verlangen, die du im Ankunftszentrum abgeben musstest. Du hast ein Recht auf diese Kopien. Du solltest auch darauf bestehen, dass dir eine Bescheinigung darüber ausgestellt wird, welche Dokumente dir abgenommen wurden.

Anschließend bekommst du als Dokument einen „Ankunftsnachweis“. Damit kannst du dich dann bei den Behörden ausweisen.

Deinen Asylantrag stellst du bei der örtlichen Stelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Dort musst du persönlich erscheinen (siehe „1. Interview“). Den Termin für diese Vorsprache bekommst du in dem Ankunftszentrum/in der Aufnahmeeinrichtung. Mit der Registrierung beim BAMF erhältst du dein persönliches Aktenzeichen; damit ist das Asylverfahren formal eingeleitet.