Für anerkannte Flüchtlinge

Frau mit krausem Haar gezeichnet

Wenn du die Flüchtlingseigenschaft erhalten und kein oder nur ein geringes Einkommen hast, hast du Anspruch auf Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II). Dazu gehört auch eine Krankenversicherung.

Wirst du krank, kannst du mit der Gesundheitskarte der Versicherung direkt zu einem Arzt*einer Ärztin gehen.

Den Antrag auf Sozialleistungen musst du beim Jobcenter stellen.