Finanzielle Unterstützung und medizinische Versorgung

Für Menschen,

gilt das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).

Gehörst du zu einer dieser Gruppen, hast du Anspruch auf folgende Leistungen:

Die Kosten für deine Unterkunft (Wohnung oder Wohnheim) werden übernommen.

Du erhältst Geld oder Sachleistungen für Ernährung, Kleidung und den täglichen Bedarf (zum Beispiel Fahrkarten, Zigaretten, Hygieneartikel, Haushaltsgegenstände).

Erwartest du ein Kind, erhältst du Geld für die Babyausstattung.

Jede mit dir lebende Person erhält Bargeld in Höhe von mindestens 79 bis 150 Euro (je nach Alter).

Für jedes Kind bis sechs Jahre erhältst du derzeit 79 Euro im Monat.

Nach 18 Monaten hast du Anspruch auf höhere Sozialleistungen. Dann bekommst du etwas mehr Geld ausgezahlt. Das sollte geschehen, ohne dass du einen Antrag beim Amt stellen musst. Bekommst du keinen höheren Betrag ausgezahlt, kannst du dich an die Asylberatung wenden. Die Mitarbeiter*innen dort werden dann für dich Widerspruch einlegen.

Du hast Anspruch auf die Behandlung von akuten Krankheiten und Schmerzen und auf alle Untersuchungen und Behandlungen rund um Schwangerschaft und Geburt. Auch die Kosten für die Behandlung von chronischen Krankheiten (wie zum Beispiel HIV, Diabetes) werden übernommen. In jedem Fall musst du dir vorher beim Sozialamt einen begrenzt gültigen Behandlungsschein besorgen, mit dem du dann zu einem Arzt*einer Ärztin gehen kannst.

In manchen Städten bekommt man keinen Behandlungsschein, sondern eine Gesundheitskarte, mit der man direkt zu einem Arzt*einer Ärztin gehen kann.

Nach spätestens 18 Monaten erhältst du eine Gesundheitskarte und kannst ohne Behandlungsschein mit der Karte zu einem Arzt*einer Ärztin gehen (siehe auch Medizinische Versorgung in Deutschland).

Ob die Kosten für eine*n Dolmetscher*in für den Arztbesuch übernommen werden, ist in jedem Bundesland und in jeder Stadt anders geregelt. Solltest du eine*n Dolmetscher*in brauchen, kannst du bei der Asylberatung um Unterstützung bitten.

Welche Behörde für diese Anträge zuständig ist, ist jeweils ganz unterschiedlich. Am besten lässt du dich von der Asylberatung unterstützen.