Wohnsitzauflage
Für Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte sowie für Menschen, die wegen eines Abschiebungsverbots erstmals eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, gilt eine Wohnsitzauflage, auch Wohnsitzverpflichtung genannt. Wohnsitzauflage bedeutet, dass du nach Abschluss des Asylverfahrens in dem Bundesland wohnen musst, in dem das Asylverfahren durchgeführt wurde.
Die Ausländerbehörde kann dir innerhalb des Bundeslandes einen bestimmten Wohnort zuweisen.
Die Ausländerbehörde kann dir auch verbieten, an einen bestimmten Ort zu ziehen, wenn die Integrationsaussichten dort als geringer eingeschätzt werden (zum Beispiel wird vermutet, dass man nicht so gut Deutsch lernt, wenn viele Menschen aus demselben Herkunftsland an einem Ort wohnen).
Die Wohnsitzauflage kann von der Ausländerbehörde aufgehoben werden, wenn du einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung mit mindestens 15 Arbeitsstunden wöchentlich nachgehst und das monatliche Einkommen nicht unter einem bestimmten Betrag liegt. Die Wohnsitzauflage gilt außerdem nicht, wenn du oder ein*e Familienangehörige*r eine Berufsausbildung oder ein Studium aufgenommen hast.