Aufenthaltserlaubnis für Lebenspartner*in
In Deutschland ist es möglich, deine*n gleichgeschlechtliche*n Partner*in zu heiraten. In anderen Ländern geschlossene eigetragene Lebenspartnerschaften sind der Ehe gleichgestellt.
Nicht verheiratete Partner*innen können aber auch nach deiner Flüchtlingsanerkennung kein Aufenthaltsrecht erhalten.
Nach drei Jahren kann der Aufenthaltstitel des Ehepartners*der Ehepartnerin unabhängig vom weiteren Zusammenleben verlängert werden. Lebst du weniger als drei Jahre mit deinem*deiner Partner*in zusammen, kann er*sie den Aufenthaltstitel verlieren.