Aufenthaltserlaubnis für Lebenspartner*in

Paar - eine Person legt der anderen den Arm um die Schulter

In Deutschland ist es möglich, deine*n gleichgeschlechtliche*n Partner*in zu heiraten. In anderen Ländern geschlossene eigetragene Lebenspartnerschaften sind der Ehe gleichgestellt.

Nicht verheiratete Partner*innen können aber auch nach deiner Flüchtlingsanerkennung kein Aufenthaltsrecht erhalten.

Nach drei Jahren kann der Aufenthaltstitel des Ehepartners*der Ehepartnerin unabhängig vom weiteren Zusammenleben verlängert werden. Lebst du weniger als drei Jahre mit deinem*deiner Partner*in zusammen, kann er*sie den Aufenthaltstitel verlieren.