Subsidiärer Schutz

Bist du subsidiär schutzberechtigt, erhältst du eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr. Die Aufenthaltserlaubnis wird von der Ausländerbehörde auf Antrag verlängert. Nur wenn der Schutzstatus vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) widerrufen wird, kann die Verlängerung von der Ausländerbehörde abgelehnt werden. 

Stellt dir dein Herkunftsland nachweislich keinen Reisepass aus, erhältst du die Aufenthaltserlaubnis mit Ausweisersatz. Damit kannst du aber nicht ins Ausland reisen. Für Auslandsreisen brauchst du ein deutsches Reisedokument für Ausländer*innen („grauer Pass“). Dieses stellt dir die Ausländerbehörde nur aus, wenn du nachweisen kannst, dass du dich erfolglos und intensiv um die Ausstellung eines Heimatpasses bemüht hast.

Mit der Aufenthaltserlaubnis bist du berechtigt, in Deutschland zu arbeiten. Außerdem hast du Anspruch auf Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II), wenn du nicht ausreichend verdienst. Dazu gehört auch eine Krankenversicherung. Wenn du krank bist, kannst du mit der Gesundheitskarte der Versicherung direkt zu einem Arzt*einer Ärztin gehen (weitere Informationen). Den Antrag auf Sozialleistungen musst du beim Jobcenter stellen.

Du bist verpflichtet, an einem Integrationskurs teilzunehmen. Die Kosten dafür übernimmt das Jobcenter, wenn du nicht ausreichend verdienst.

Das Recht auf Familiennachzug ist bei subsidiärem Schutz nur noch möglich, wenn humanitäre Gründe vorliegen, und liegt im Ermessen der Ausländerbehörde. Pro Monat können 1000 nationale Visa erteilt werden.

Der Familiennachzug ist auch bei Vorliegen humanitärer Gründe ausgeschlossen, wenn deine Ehe oder Partnerschaft nicht schon vor der Flucht bestand. Gleiches gilt, wenn du wegen bestimmter Straftaten verurteilt wurdest.

Ein unbefristetes Aufenthaltsrecht (Niederlassungserlaubnis) kannst du frühestens erhalten, wenn du fünf Jahre in Deutschland gearbeitet und Rentenversicherungsbeiträge gezahlt hast. Außerdem musst du unter anderem Deutschkenntnisse des Sprachniveaus B1 nachweisen.