Asylberechtigung oder Flüchtlingseigenschaft

Person mit langen lockigen Haaren und roter Schleife

Bist du asylberechtigt oder als Flüchtling anerkannt, erhältst du eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre und einen Reiseausweis für Flüchtlinge („blauer Pass“). Nach Ablauf der drei Jahre muss die Ausländerbehörde die Aufenthaltserlaubnis auf deinen Antrag hin verlängern. Nur wenn der Schutzstatus durch das BAMF widerrufen wird, kann die Verlängerung von der Ausländerbehörde abgelehnt werden. 
 

Mit der Aufenthaltserlaubnis bist du berechtigt, in Deutschland zu arbeiten. Außerdem hast du Anspruch auf Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II), wenn du nicht ausreichend Geld verdienst. Dazu gehört auch eine Krankenversicherung. Wirst du krank, kannst du mit der Gesundheitskarte der Versicherung direkt zu einem Arzt*einer Ärztin gehen (weitere Informationen). Den Antrag auf Sozialleistungen musst du beim Jobcenter stellen.

Du bist verpflichtet, an einem Integrationskurs teilzunehmen. Die Kosten dafür übernimmt das Jobcenter, wenn du nicht ausreichend Geld verdienst.

Es ist außerdem möglich, dass deine*e Ehepartner*in und deine minderjährigen Kinder zu dir nach Deutschland kommen können. Dafür stellst du einen Antrag auf Familiennachzug – am besten bei der Ausländerbehörde.

Stellst du den Antrag innerhalb von drei Monaten nach der Anerkennung, musst du nicht nachweisen, dass du über ein ausreichendes Einkommen und eine geeignete Wohnung verfügst. Stellst du den Antrag auf Familiennachzug später, musst du ausreichend Geld verdienen und eine geeignete Wohnung nachweisen, damit deine Familie zu dir kommen kann. Deine Familienangehörigen müssen außerdem schnellstmöglich einen Vorsprachetermin bei der Deutschen Botschaft/dem Konsulat vereinbaren.

Lebst du in einer gleichgeschlechtlichen Ehe/Lebenspartnerschaft und ist diese in deinem Herkunftsland offiziell anerkannt, kann dein*e Partner*in ebenfalls nach Deutschland kommen. Gibt es in deinem Herkunftsland keine staatlich anerkannte Form des gleichgeschlechtlichen Zusammenlebens, ist der Nachzug des Partners*der Partnerin sehr schwierig. Dann solltest du dir am besten Hilfe bei einer Beratungsstelle oder einem Anwalt*einer Anwältin holen.

Nach fünf Jahren kannst du eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten, die Niederlassungserlaubnis genannt wird. Dafür ist unter anderem erforderlich, dass du deinen Lebensunterhalt überwiegend selbst sichern und Deutschkenntnisse des Sprachniveaus A2 nachweisen kannst.

Eine Niederlassungserlaubnis kannst du auch schon nach drei Jahren erhalten, wenn du deinen Lebensunterhalt weit überwiegend selbst sichern und Deutschkenntnisse des Sprachniveaus C1 nachweisen kannst.