Homosexualität oder Transgeschlechtlichkeit
Die Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung (insbesondere Homosexualität) ist in Deutschland als Asylgrund anerkannt. Sie kann ein zusätzliches Motiv oder der Hauptasylgrund sein.
Auch die Verfolgung aufgrund der Geschlechtsidentität (zum Beispiel Transgeschlechtlichkeit) kann als Asylgrund anerkannt werden. Zu Transgeschlechtlichkeit gibt es bisher jedoch noch keine Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, also noch keine Urteile, an denen sich alle Gerichte und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) orientieren müssen.
Die „Verfolgungshandlungen“ müssen einzeln oder zusammengenommen so gravierend sein, dass sie eine schwerwiegende Verletzung der grundlegenden Menschenrechte darstellen (siehe Was gilt als Verfolgung?).
Für die Anerkennung kommt es darauf an, dass das BAMF beziehungsweise das Gericht dir glaubt, dass du LGBT (lesbisch, schwul, bisexuell und/oder trans*) bist. Das kann manchmal schwierig sein, weil die Mitarbeiter*innen der Behörde oder des Gerichts Vorurteile und bestimmte Vorstellungen darüber haben können, wie ein homo- oder bisexueller oder trans* Mensch zu sein oder auszusehen hat.
Es ist wichtig, dass du dich gründlich auf die Anhörung vorbereitest. Es ist hilfreich, wenn du genau erklären kannst, wann und wie du gemerkt hast, dass du zum Beispiel homosexuell und/oder trans* bist.
Außerdem solltest du unbedingt genau erklären, welcher Verfolgung und Gefahr du persönlich ausgesetzt warst und was dir nach deiner Rückkehr widerfahren könnte. Es reicht nicht zu sagen, dass Homosexuelle in deinem Herkunftsland generell verfolgt werden oder Homosexualität allgemein bestraft wird.
Berichte auch, wenn du von anderen Menschen aufgrund deiner sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität angegriffen wurdest und dir die Behörden deines Herkunftslandes keinen Schutz vor solchen Angriffen geben können oder wollen.
Ist das BAMF oder das Gericht von deiner sexuellen Orientierung oder deiner Geschlechtsidentität und der individuellen Verfolgung überzeugt, erhältst du Flüchtlingsschutz. Du bist dann als Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt und erhältst eine Aufenthaltserlaubnis (siehe Nach der Anerkennung).
In Einzelfällen kann auch nur subsidiärer Schutz oder ein Abschiebungsverbot zuerkannt werden. Dann wäre zu prüfen, ob sich z.B. eine Klage auf Flüchtlingsschutz lohnt.
Hier findest du eine Übersicht, wie die Gerichte die Verfolgungssituation von LGBT in verschiedenen Ländern einschätzen:
https://www.lsvd.de/de/ct/1518-Rechtsprechung-zu-Herkunftslaendern-von-LSBTI-Gefluechteten