Asylberechtigung

Mann mit Mütze

Nach dem deutschen Grundgesetz haben Menschen ein Recht auf Asyl, die in ihrem Herkunftsland persönlich politisch durch den Staat verfolgt werden.

Eine Verfolgung ist politisch, wenn sie sich auf bestimmte Merkmale bezieht: auf die politische Überzeugung, Nationalität, „Rasse“, Religion oder die Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe. Hierzu gehört auch die Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung und/oder Geschlechtsidentität – also, weil du lesbisch, schwul oder bisexuell und/oder trans* (LGBT) bist.

Bei einer Verfolgung durch den Staat aufgrund deiner sexuellen Orientierung kommt es in der Regel darauf an, dass deine Homosexualität durch Gesetze verfolgt wird, die eine Haftstrafe vorsehen. Wichtig ist auch, dass diese Gesetze angewendet werden. Sollten dich Privatpersonen wegen deiner sexuellen Orientierung verfolgen, kommt es darauf an, ob dich die staatlichen Behörden davor schützen (weitere Informationen hier).

Um nach dem deutschen Grundgesetz asylberechtigt zu sein, darfst du

  • nicht über ein sogenanntes sicheres Drittland (EU-Staaten, Norwegen, Schweiz, Island, Liechtenstein) nach Deutschland gereist sein.
  • Wenn du aus einem sogenannten sicheren Herkunftsland kommst (EU-Staaten, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro, Senegal, Serbien) gehen die deutschen Behörden davon aus, dass du eigentlich nicht verfolgt wirst. In diesen Fällen musst du glaubhaft machen, dass es bei dir tatsächlich anders ist.

Um als Asylberechtigte*r anerkannt zu werden, musst du einen Asylantrag stellen.

Weil Geflüchtete nachweisen müssen, dass sie nicht über ein sogenanntes sicheres Drittland nach Deutschland gereist sind, wird der Schutzstatus Asyl in der Praxis kaum erteilt. Das heißt aber nicht, dass du abgeschoben wirst. Du hast immer noch die Möglichkeit, Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention zu erhalten.